Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat ihr operatives Geschäft als zentrales Förderinstitut des Landes Sachsen-Anhalt am 1. März 2004 aufgenommen. Als bei der NORD/LB errichtete teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, bleibt für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt aufgrund der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU vereinbarten „Verständigung II“ die Gewährträgerhaftung auch nach dem 18. Juli 2005 erhalten.