Landestreuhandstellen (LTS) - Landesförderinstitut (LFI) - Investitionsbank (IB)
1991: NORD/LB übernimmt Landesbankaufgaben in Sachsen-Anhalt
März 1991: LTS Agrarförderung wird mit ersten Förderprogrammen beauftragt (z. B. Zuschüsse und Bürgschaften zur Wiedereinrichtung und Modernisierung bäuerlicher Betriebe, Starthilfen zur Umstrukturierung von Landwirtschaftsunternehmen)
April 1991: LTS Wohnungs- und Städtebau wird mit der Durchleitung, Bewilligung und Verwaltung der Wohnungsbaufördermittel beauftragt (z. B. Baukostenzuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung, Förderung des Neubaus von Wohneigentum und Mietwohnungen)
August 1991: das Land überträgt der LTS Wirtschaftsförderung die Abwicklung des Mittelstandsförderungsprogramms (Schwerpunkte: Messeförderung, Absatzförderung heimischer Produkte, Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben)
Mai 1992: Beschluss des Landtages: Bündelung der LTS-Aufgaben in einem Landesförderinstitut
Dezember 1992: die LTS Wirtschaftsförderung wird mit der Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ betraut
Januar 1993: das LFI nimmt seine Arbeit auf
März 2002: Verständigung II: Bund und EU-Kommision einigen sich auf die Beibehaltung staatlicher Garantien für Förderbanken, d. h. Förderinstitute dürfen Aktivitäten in anerkannten Förderbereichen wettbewerbsneutral umsetzen
März 2004: Gründung der IB als Anstalt in der Anstalt (AidA) der NORD/LB
April 2006: Koalitionsvertrag der Landesregierung: Investitionsbank soll zur zentralen Fördereinrichtung des Landes ausgebaut werden
heute: die IB ist für über 40 aktuelle Förderprogramme verantwortlich, betreut darüber hinaus 100 weitere Programme und rund 35 fördernahe Dienstleistungen
Mo, Di, Do | 8 – 18 Uhr |
Mi, Fr | 8 – 15 Uhr |