Die Straßeninfrastruktur ist unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitzustellen.
Die Förderung kann beihilfefrei und ohne Berechnung einer Wirtschaftlichkeitslücke erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Straßeninfrastruktur ist unentgeltlich für die öffentliche Nutzung bereitzustellen.
Die Förderung kann beihilfefrei und ohne Berechnung einer Wirtschaftlichkeitslücke erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Energetische Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen
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