Juristische Personen, die den Innovationscluster als Träger betreibt (Clusterorganisation)
Träger sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei Partnern, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie z.B. wirtschaftsnahe Einrichtungen, regionale Akteure mit dem Ziel, Innovationscluster aufzubauen und umzusetzen
Was wird gefördert?
Die beim Träger anfallenden Kosten für Investitionen, materielle und immaterielle Vermögenswerte für den Auf- und Ausbau des Innovationsclusters sowie
Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten – Betriebskosten)
Betriebskosten können geltend gemacht werden, sofern sie für folgende Aktivitäten/ Maßnahmen anfallen:
Betreuung des Innovationsclusters
Werbemaßnahmen
Verwaltung der Einrichtung des Innovationsclusters
Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs; Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit
Ihre Vorteile
Für maximal 10 Jahre mit insgesamt bis zu 5,0 Mio. Euro je Vorhaben
Beteiligung mit 7,5 Mio. Euro ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Innovationscluster beinhaltet eine interregionale Kooperation
Innovationscluster wird auf Unternehmensseite überwiegend von KMU genutzt
Förderung für Personal und Verwaltung einschließlich Gemeinkosten beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Förderung von Investitionskosten bis zu 55 % der förderfähigen Gesamtkosten im Förderzeitraum
Was Sie beachten sollten
Betriebliche Aufwendungen beteiligter Partner sind nicht förderfähig
Diskriminierungsfreier Zugang von weiteren Partnern ist sicherzustellen
Räumlichkeiten, Anlagen, Tätigkeiten des Clusters müssen mehreren Nutzern offenstehen
Zugang muss zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt werden
Beteiligte Unternehmen und Nutzer zahlen Entgelte für die Nutzung der Anlagen und Beteiligung an Tätigkeiten des Innovationsclusters (diese müssen dem Marktpreis entsprechen bzw. die Kosten widerspiegeln)
Juristische Personen, die den Innovationscluster als Träger betreibt (Clusterorganisation)
Träger sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei Partnern, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie z.B. wirtschaftsnahe Einrichtungen, regionale Akteure mit dem Ziel, Innovationscluster aufzubauen und umzusetzen
Was wird gefördert?
Die beim Träger anfallenden Kosten für Investitionen, materielle und immaterielle Vermögenswerte für den Auf- und Ausbau des Innovationsclusters sowie
Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten – Betriebskosten)
Betriebskosten können geltend gemacht werden, sofern sie für folgende Aktivitäten/ Maßnahmen anfallen:
Betreuung des Innovationsclusters
Werbemaßnahmen
Verwaltung der Einrichtung des Innovationsclusters
Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs; Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit
Ihre Vorteile
Für maximal 10 Jahre mit insgesamt bis zu 5,0 Mio. Euro je Vorhaben
Beteiligung mit 7,5 Mio. Euro ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Innovationscluster beinhaltet eine interregionale Kooperation
Innovationscluster wird auf Unternehmensseite überwiegend von KMU genutzt
Förderung für Personal und Verwaltung einschließlich Gemeinkosten beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Förderung von Investitionskosten bis zu 55 % der förderfähigen Gesamtkosten im Förderzeitraum
Was Sie beachten sollten
Betriebliche Aufwendungen beteiligter Partner sind nicht förderfähig
Diskriminierungsfreier Zugang von weiteren Partnern ist sicherzustellen
Räumlichkeiten, Anlagen, Tätigkeiten des Clusters müssen mehreren Nutzern offenstehen
Zugang muss zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt werden
Beteiligte Unternehmen und Nutzer zahlen Entgelte für die Nutzung der Anlagen und Beteiligung an Tätigkeiten des Innovationsclusters (diese müssen dem Marktpreis entsprechen bzw. die Kosten widerspiegeln)