Das Entwicklungskonzept soll aufbauend auf einer Analyse der regionalen Ausgangslage (Stärken-, Schwächenanalyse) in erster Linie
- fachübergreifend die Entwicklungsziele und Handlungsprioritäten der Region festlegen,
- die vorgesehenen Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung und Verzahnung der notwendigen Entwicklungsmaßnahmen der verschiedenen Politikbereiche und Politikebenen darstellen,
- die vorrangigen Entwicklungsmaßnahmen aufführen.
Der räumliche Zuschnitt der Regionen soll sich an den räumlichen Abgrenzungen der fünf regionalen Planungsgemeinschaften gem. § 21, Abs.1 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt orientieren.
Das Entwicklungskonzept soll aufbauend auf einer Analyse der regionalen Ausgangslage (Stärken-, Schwächenanalyse) in erster Linie
- fachübergreifend die Entwicklungsziele und Handlungsprioritäten der Region festlegen,
- die vorgesehenen Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung und Verzahnung der notwendigen Entwicklungsmaßnahmen der verschiedenen Politikbereiche und Politikebenen darstellen,
- die vorrangigen Entwicklungsmaßnahmen aufführen.
Der räumliche Zuschnitt der Regionen soll sich an den räumlichen Abgrenzungen der fünf regionalen Planungsgemeinschaften gem. § 21, Abs.1 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt orientieren.
Energetische Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen
Finanzierungslücke? Wir beraten Sie gern. Über unsere Service-Hotline 0800 007 57 oder im persönlichen Gespräch an einem unserer Regionalsprechtage.