Landkreise, kreisfreie Städte oder regionale Planungsgemeinschaften
Was wird gefördert?
Die Regionen gem. § 21, Abs.1 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt können mit einem Regionalbudget Vorhaben durchführen zur
Verbesserung der regionalen Kooperation,
Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale,
Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings oder
Verbesserung der Fachkräfteversorgung
Ihre Vorteile
Regionen, die über ein funktionierendes Regionalmanagement und/oder ein tragfähiges integriertes regionales Entwicklungskonzept verfügen, können mit einem Regionalbudget in Höhe von jährlich bis zu 300.000 Euro über einen Zeitraum von maximal drei Jahren, mit bis zu 80 % der Kosten gefördert werden
Was Sie beachten sollten
Die Region kann grundsätzlich nur mit einem Regionalbudget unterstützt werden
Es werden nur Regionalbudgets mit wirtschaftlichem Bezug genehmigt, die kreisübergreifende (regionale) Themen zum Inhalt haben
Zur Antragstellung ist eine regionalwirtschaftliche Analyse gem. Anlage (zu Nr. 3.5) Ziffer 11 der Landesregelung vom 11.02.2017 einzureichen
Dem Antrag ist eine Maßnahmenliste und Produktliste beizufügen, die innerhalb der dreijährigen Laufzeit umgesetzt werden soll
Mit dem Regionalbudget darf keine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen erfolgen
Personalkosten des Antragstellers sind nicht förderfähig
Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen
Landkreise, kreisfreie Städte oder regionale Planungsgemeinschaften
Was wird gefördert?
Die Regionen gem. § 21, Abs.1 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt können mit einem Regionalbudget Vorhaben durchführen zur
Verbesserung der regionalen Kooperation,
Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale,
Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings oder
Verbesserung der Fachkräfteversorgung
Ihre Vorteile
Regionen, die über ein funktionierendes Regionalmanagement und/oder ein tragfähiges integriertes regionales Entwicklungskonzept verfügen, können mit einem Regionalbudget in Höhe von jährlich bis zu 300.000 Euro über einen Zeitraum von maximal drei Jahren, mit bis zu 80 % der Kosten gefördert werden
Was Sie beachten sollten
Die Region kann grundsätzlich nur mit einem Regionalbudget unterstützt werden
Es werden nur Regionalbudgets mit wirtschaftlichem Bezug genehmigt, die kreisübergreifende (regionale) Themen zum Inhalt haben
Zur Antragstellung ist eine regionalwirtschaftliche Analyse gem. Anlage (zu Nr. 3.5) Ziffer 11 der Landesregelung vom 11.02.2017 einzureichen
Dem Antrag ist eine Maßnahmenliste und Produktliste beizufügen, die innerhalb der dreijährigen Laufzeit umgesetzt werden soll
Mit dem Regionalbudget darf keine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen erfolgen
Personalkosten des Antragstellers sind nicht förderfähig
Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen