Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
Ihre Vorteile
Der Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten
In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden:
die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder
die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein
Was Sie beachten sollten
Die Erschließung von Gelände zur Ansiedlung von gewerblichen Tourismusbetrieben erfolgt nach Teil II B Nummer 3.2.1 des Koordinierungsrahmens
Eine Förderung von Vorhaben und Projekten der touristischen Infrastruktur erfolgt nur bei Vorliegen eines touristischen Konzeptes, in welches das Vorhaben sinnvoll eingepasst werden kann und nur in Gebieten mit touristischer Bevorzugung
Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung: Öffentliche Kunden/ VerwendungsNachweisZentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
Ihre Vorteile
Der Regelfördersatz für gewerbliche und touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten
In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen bis zu 90 % gefördert werden:
die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder
die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein
Was Sie beachten sollten
Die Erschließung von Gelände zur Ansiedlung von gewerblichen Tourismusbetrieben erfolgt nach Teil II B Nummer 3.2.1 des Koordinierungsrahmens
Eine Förderung von Vorhaben und Projekten der touristischen Infrastruktur erfolgt nur bei Vorliegen eines touristischen Konzeptes, in welches das Vorhaben sinnvoll eingepasst werden kann und nur in Gebieten mit touristischer Bevorzugung
Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung: Öffentliche Kunden/ VerwendungsNachweisZentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen