Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels
Nachhaltige Daseinsvorsorge gewährleisten, Lebensqualität in bevölkerungs- und strukturschwachen Räumen des Landes sichern - dieses Programm bezuschusst Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels.
Wer wird gefördert?
Landkreise, Verbandsgemeinden, Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände
Verbände und Vereine
gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften
öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
öffentliche Unternehmen
Was wird gefördert?
Projekte zur Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels und deren Umsetzung
Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen; dazu gehören: - Unterstützung von Moderationsmaßnahmen (z. B. Coachingprojekte zur Sensibilisierung der Bevölkerung und der gesellschaftlichen Akteure für demografische Veränderungsprozesse) - Entwicklung von Strategie- und Handlungs-konzepten einschließlich der koordinierenden Begleitung - Entwicklung von Konzepten und Projekten, z. B. zur Anpassung der Infrastruktur und des Dienstleistungs-angebotes aufgrund des Rückzugs privater oder öffentlicher Anbieter oder zur Verbesserung des bürgerschaftlichen Engagements und der Netzwerkarbeit oder zum familiären und soziale Zusammenhalt der Generationen
Interkommunale und öffentlich-private Netzwerke und Organisationen zur Sicherung der Daseinsvorsorge
Projekte von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationali-sierung und Weltoffenheit
Kofinanzierung von Modellprojekten des Bundes und des Landes zu Fragen des Demografischen Wandels
Ihre Vorteile
Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 80.000 Euro
Was Sie beachten sollten
gefördert werden schwerpunktmäßig Vorhaben in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben (gemäß Landesentwicklungsplan 2010) oder dünner/ geringer Besiedlung und Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang
Anträge sind bis zum 31. März eines Jahres bei der Investitionsbank zu stellen
Landkreise, Verbandsgemeinden, Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände
Verbände und Vereine
gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften
öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
öffentliche Unternehmen
Was wird gefördert?
Projekte zur Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels und deren Umsetzung
Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen; dazu gehören: - Unterstützung von Moderationsmaßnahmen (z. B. Coachingprojekte zur Sensibilisierung der Bevölkerung und der gesellschaftlichen Akteure für demografische Veränderungsprozesse) - Entwicklung von Strategie- und Handlungs-konzepten einschließlich der koordinierenden Begleitung - Entwicklung von Konzepten und Projekten, z. B. zur Anpassung der Infrastruktur und des Dienstleistungs-angebotes aufgrund des Rückzugs privater oder öffentlicher Anbieter oder zur Verbesserung des bürgerschaftlichen Engagements und der Netzwerkarbeit oder zum familiären und soziale Zusammenhalt der Generationen
Interkommunale und öffentlich-private Netzwerke und Organisationen zur Sicherung der Daseinsvorsorge
Projekte von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationali-sierung und Weltoffenheit
Kofinanzierung von Modellprojekten des Bundes und des Landes zu Fragen des Demografischen Wandels
Ihre Vorteile
Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 80.000 Euro
Was Sie beachten sollten
gefördert werden schwerpunktmäßig Vorhaben in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben (gemäß Landesentwicklungsplan 2010) oder dünner/ geringer Besiedlung und Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang
Anträge sind bis zum 31. März eines Jahres bei der Investitionsbank zu stellen