Kreative Produktionen ermöglichen, erfolgsversprechende Filmprojekte umsetzen, Sachsen-Anhalt als wachsenden Medienstandort stärken. Mit der Projektfinanzierung IB ProMi können Medienschaffende Finanzierungslücken bei Filmprojekten und hochwertigen TV-Produktionen schließen.
Darlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten des Projektes (min. 250.000 Euro, max. 3 Mio. Euro)
Weitere Informationen entnehmen Sie der Präsentation "Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Ihr Filmfinanzierer".
Antragsprüfungsgebühr: 1 % des Darlehensnennbetrages, mind. 10.000 Euro
Auszahlung: 100 %
Bereitstellungsprovision p. M.: 0,25 %
Bearbeitungsgebühr: 1 % des Darlehensnennbetrages
Die Investitionsbank gewährt mit dem Programm IB ProMi Darlehen zur Schließung von bestehenden Finanzierungslücken bei Film- und Medienprojekten, deren Verwertungspotential und wirtschaftliche Erfolgsaussichten eine Rückführung des Darlehens erwarten lassen. Die als Projektfinanzierung angelegte Darlehensvergabe erfolgt grundsätzlich zusammen mit einer weiteren Geschäftsbank.
Mit diesem beihilfefreien Darlehen unterstützt die Investitionsbank den Medienstandort Sachsen-Anhalt und unterstreicht damit die Bedeutung des Wirtschaftzweiges für die weitere Entwicklung des Landes.
Das Finanzierungsangebot richtet sich an Filmproduktionsunternehmen unter den Voraussetzungen, dass diese
Neugründungen und Projektgesellschaften sind antragsberechtigt, sofern die hinter der Gesellschaft stehenden Anteilseigner und/oder Produzenten die vorgenannten Bedingungen erfüllen und das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.
Im Übrigen sind ausländische Unternehmen antragsberechtigt, sofern eine Niederlassung in Deutschland unterhalten wird.
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm besteht nicht.
Finanziert wird die Herstellung von:
a) Programm füllenden Kinofilmen im Sinne von § 14a Abs. 1 FFG sowie
b) hochwertigen TV Produktionen.
Nicht gewährt werden Finanzierungen:
Die Bonitätsbeurteilung des Antragsstellers und die Risikoanalyse des Projektes muss ein Engagement der Investitionsbank rechtfertigen.
Die Finanzierung des gesamten Projektes muss sichergestellt sein.
Für das Projekt muss ein angemessener wirtschaftli-cher Effekt für das Land Sachsen-Anhalt bei Antrag-stellung nachgewiesen werden („Sachsen-Anhalt Effekt").
Der zu erwartende wirtschaftliche Erfolg muss anhand eines Gutachtens dargelegt werden, das durch einen von der IB akkreditierten Gutachter erstellt worden ist.
Die deutsche Kinoerstaufführung sollte i. d. R. in Sachsen-Anhalt sein.
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten des Projektes.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 250.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt 3,0 Mio. Euro.
a) Antragsprüfungsgebühr
Mit der formgebunden Antragsstellung bei der Investiti-onsbank wird eine einmalige Antragsprüfungsgebühr von 1% des beantragten Darlehensnennbetrages erhoben, mindestens jedoch 10.000 Euro. Bestandteil der Antragsprüfung und der Kreditentscheidung ist ein Gutachten eines externen, von der Investitionsbank akkreditierten Gutachters zum prognostizierten wirtschaftlichen Erfolg und zum Sachsen-Anhalt Effekt. Die Kosten hierzu sind vom Antragsteller zusätzlich zur Antragsprüfungsgebühr zu tragen.
Sofern zur rechtlichen Prüfung der das Filmprojekt betreffenden Verträge die Einbindung hierauf spezialisierter Rechtsanwälte notwendig ist, sind die Rechts-anwaltskosten durch den Antragsteller zu tragen.
b) Laufzeit, Verzinsung und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeiten werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart und orientieren sich in ihrer Dauer an der geplanten Verwertung des Projektes.
Neben den Gebühren gemäß Buchstaben a), d) und e) werden markt- und risikogerechte Darlehenskonditionen einschließlich der Zinsen individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart. Die Darlehen stellen keine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar.
Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
c) Besicherung
Vom Darlehensnehmer sind projekt- und bankübliche Sicherheiten zu stellen.
d) Bereitstellungsprovision
Diese beträgt mindestens 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.
e) Bearbeitungsgebühr
Für die Bearbeitung des Antrages und die Betreuung des Darlehens wird eine weitere Gebühr in Höhe von mindestens 1 % des Darlehensnennbetrages erhoben.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der begleitenden Hausbank beizufügen. Antragsformulare können über das Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de abgerufen werden. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Die Prüfung der Verwendung, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Die Staatskanzlei, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof sowie die programmspezifischen Refinanzierungsgeber sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.
Stand: Februar 2015
Financing is generally carried out jointly with the commercial bank.
Darlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten des Projektes (min. 250.000 Euro, max. 3 Mio. Euro)
Weitere Informationen entnehmen Sie der Präsentation "Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Ihr Filmfinanzierer".
Antragsprüfungsgebühr: 1 % des Darlehensnennbetrages, mind. 10.000 Euro
Auszahlung: 100 %
Bereitstellungsprovision p. M.: 0,25 %
Bearbeitungsgebühr: 1 % des Darlehensnennbetrages
Die Investitionsbank gewährt mit dem Programm IB ProMi Darlehen zur Schließung von bestehenden Finanzierungslücken bei Film- und Medienprojekten, deren Verwertungspotential und wirtschaftliche Erfolgsaussichten eine Rückführung des Darlehens erwarten lassen. Die als Projektfinanzierung angelegte Darlehensvergabe erfolgt grundsätzlich zusammen mit einer weiteren Geschäftsbank.
Mit diesem beihilfefreien Darlehen unterstützt die Investitionsbank den Medienstandort Sachsen-Anhalt und unterstreicht damit die Bedeutung des Wirtschaftzweiges für die weitere Entwicklung des Landes.
Das Finanzierungsangebot richtet sich an Filmproduktionsunternehmen unter den Voraussetzungen, dass diese
Neugründungen und Projektgesellschaften sind antragsberechtigt, sofern die hinter der Gesellschaft stehenden Anteilseigner und/oder Produzenten die vorgenannten Bedingungen erfüllen und das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.
Im Übrigen sind ausländische Unternehmen antragsberechtigt, sofern eine Niederlassung in Deutschland unterhalten wird.
Ein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm besteht nicht.
Finanziert wird die Herstellung von:
a) Programm füllenden Kinofilmen im Sinne von § 14a Abs. 1 FFG sowie
b) hochwertigen TV Produktionen.
Nicht gewährt werden Finanzierungen:
Die Bonitätsbeurteilung des Antragsstellers und die Risikoanalyse des Projektes muss ein Engagement der Investitionsbank rechtfertigen.
Die Finanzierung des gesamten Projektes muss sichergestellt sein.
Für das Projekt muss ein angemessener wirtschaftli-cher Effekt für das Land Sachsen-Anhalt bei Antrag-stellung nachgewiesen werden („Sachsen-Anhalt Effekt").
Der zu erwartende wirtschaftliche Erfolg muss anhand eines Gutachtens dargelegt werden, das durch einen von der IB akkreditierten Gutachter erstellt worden ist.
Die deutsche Kinoerstaufführung sollte i. d. R. in Sachsen-Anhalt sein.
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten des Projektes.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 250.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt 3,0 Mio. Euro.
a) Antragsprüfungsgebühr
Mit der formgebunden Antragsstellung bei der Investiti-onsbank wird eine einmalige Antragsprüfungsgebühr von 1% des beantragten Darlehensnennbetrages erhoben, mindestens jedoch 10.000 Euro. Bestandteil der Antragsprüfung und der Kreditentscheidung ist ein Gutachten eines externen, von der Investitionsbank akkreditierten Gutachters zum prognostizierten wirtschaftlichen Erfolg und zum Sachsen-Anhalt Effekt. Die Kosten hierzu sind vom Antragsteller zusätzlich zur Antragsprüfungsgebühr zu tragen.
Sofern zur rechtlichen Prüfung der das Filmprojekt betreffenden Verträge die Einbindung hierauf spezialisierter Rechtsanwälte notwendig ist, sind die Rechts-anwaltskosten durch den Antragsteller zu tragen.
b) Laufzeit, Verzinsung und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeiten werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart und orientieren sich in ihrer Dauer an der geplanten Verwertung des Projektes.
Neben den Gebühren gemäß Buchstaben a), d) und e) werden markt- und risikogerechte Darlehenskonditionen einschließlich der Zinsen individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart. Die Darlehen stellen keine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar.
Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
c) Besicherung
Vom Darlehensnehmer sind projekt- und bankübliche Sicherheiten zu stellen.
d) Bereitstellungsprovision
Diese beträgt mindestens 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.
e) Bearbeitungsgebühr
Für die Bearbeitung des Antrages und die Betreuung des Darlehens wird eine weitere Gebühr in Höhe von mindestens 1 % des Darlehensnennbetrages erhoben.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der begleitenden Hausbank beizufügen. Antragsformulare können über das Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de abgerufen werden. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Die Prüfung der Verwendung, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Die Staatskanzlei, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof sowie die programmspezifischen Refinanzierungsgeber sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.
Stand: Februar 2015
Financing is generally carried out jointly with the commercial bank.
Leichteren Zugang zu Fremdkapital ermöglichen, Investitionen finanzieren, Aufträge vorfinanzieren und damit Unternehmungen voranbringen. Mit dem IB-Mittelstandsdarlehen kann die Finanzierung von notwendigen betrieblichen Investitionen, Betriebsmitteln oder auch Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation abgesichert werden.
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