Die Vorhabensauswahl erfolgt durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) in den Landkreisen und kreisfreien Städten auf der Grundlage eines regionalen Ideenwettbewerbs.
Gewährung eines Zuschusses von bis zu 950,00 Euro zu den förderfähigen Personalausgaben je Beschäftigungsmonat und Arbeitnehmer
Gewährung eines Zuschusses von bis zu 950,00 Euro zu den förderfähigen Personalausgaben je Beschäftigungsmonat und Arbeitnehmer